 | Zur Zucht im PRTCD werden nur Hunde zugelassen, welche eine VDH (FCI) anerkannte Ahnentafel besitzen. (Besondere Regelungen sind in der aktuellen Zuchtordnung enthalten)
|  | Eine Zuchtzulassung im PRTCD setzt erfolgreiches Bestehen eines Wesenstests und eine Mindestformwertnote "gut" auf einer Zuchtzulassungs-Zuchtschau des PRTCD voraus.
|  | Desweiteren müssen sie auf erbliche Augenkrankheiten und Patellaluxation untersucht werden.
|  | Einer der beiden Partner einer Verpaarung muss eine bestandene Bauprüfung vorweisen.
|  | Für die "jagdliche Leistungszucht" müssen beide Elterntiere zusätzlich zur Bauprüfung eine weitere jagdliche Prüfung und einen positiven Lautnachweis besitzen. (siehe auch Prüfungswesen) |

Für weitere Fragen steht Ihnen gern unser 
Hauptzuchtwart: Herr Dr. Manfred Buchte Zörbiger Straße 1 06369 Radegast Tel: (0 34 97 8) 30 70 9 E-Mail: hzw@prtcd.de 
zur Verfügung. 
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