Parson Jack Russell Terrier Club Deutschland e.V.
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>> Hinweise für Züchter und Zuchtrüdenbesitzer

Wichtige Hinweise für Zuchtrüden- bzw. Hündinnenbesitzer

Es gehört zu den Pflichten, sich vor der Bedeckung von folgendem zu überzeugen:

  • Sind sowohl Zuchtrüden- als auch Hündinnenbesitzer Mitglieder im PRTCD?

  • Werden bei der vorgesehenen Bedeckung die vorgeschriebenen Höchstzahlen für Würfe/Hündin, Würfe/Zwinger bzw. Bedeckungen/Rüde eingehalten?

  • Wie nahe sind Rüde und Hündin miteinander verwandt?

  • Kann mindestens einer der beiden Zuchtpartner eine bestandene Bauprüfung vorweisen?

  • Sind Rüde / Hündin zur Zucht zugelassen? (Bestandener Wesenstest und Mindestformwert „gut“)

  • Sind Rüde / Hündin vollzahnig? (Hat ein Zuchtpartner kein vollständiges Gebiss, darf er nur mit einem vollzahnigen Partner gepaart werden. § 4.1.7 ZO)

  • Hat die Hündin das Mindestalter von 15 Monaten erreicht?

  • Hat die Hündin das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet?

  • Können Rüde / Hündin die lt. § 4.6 ZO vorgeschriebene Augenuntersuchung vorweisen? Bitte beachten: Auch Hunde, die sechs Jahre und älter sind, müssen eine gültige AU vorweisen, d.h. eine AU, die nach dem vollendeten sechsten Lebensjahr des Hundes erfolgt ist; diese allerdings bleibt lebenslang gültig und muss nicht mehr erneuert werden!

  • Können Rüde / Hündin die ab 01.01.2003 vorgeschriebene, einmalige DNA-Analyse vorweisen?

  • Können Rüde / Hündin die ab 01.01.2004 vorgeschriebene, einmalige Untersuchung auf Patellaluxation vorweisen?

  • Untersuchung auf angeborene, erblich bedingte Taubheit auf freiwilliger Basis.

  • Sind die sonstigen Bestimmungen der ZO und ZZO erfüllt?

Lassen Sie sich vor dem Deckakt unbedingt alle Unterlagen zeigen! Nach dem Deckakt ist es zu spät! Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haben Zuchtrüden- bzw. Hündinnenbesitzer jeweils eine Zuchtstrafe von 500,- Euro zu zahlen, zusätzlich wird eine erhöhte Eintragungsgebühr je Welpe in Höhe des dreifachen Satzes fällig (beschlossen MGV 2002).
Wenn jeder Hündinnen- und Rüdenbesitzer vor dem Zuchteinsatz Kopien von AU, PL-Untersuchung und DNA-Bescheid macht und dem Deckschein beilegt, kann nichts vergessen werden und es wird viel Ärger vermieden.




DNA-Analyse

Ab dem 01.01.2003 muss im PRTCD von allen Zuchthunden vor der Zuchtverwendung eine Blutprobe für eine DNA-Analyse entnommen und eine DNA-Analyse nach den Vorgaben des PRTCD veranlasst werden.
 


Infos:
Zuchtbuchstelle
Andreas Heidenreich
Tel: (0 51 58) 99 20 02 0
Fax: (0 51 58) 99 20 02 1
zbst@prtcd.de




Untersuchung auf Patellaluxation:

Ab dem 01.01.2004 muss für alle PRT zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung (Deckakt) ein gültiger Untersuchungsbefund auf Patellaluxation (PL) beim Hauptzuchtwart vorliegen.

Ein PL-Untersuchungsbefund gilt als gültig, wenn die Untersuchung nach Vollendung des ersten Lebensjahres erfolgt ist und auf dem VDH-Untersuchungsformular dokumentiert ist. Der PL-Untersuchungsbefund ist lebenslang gültig.

Der vom Züchter/Halter/Eigentümer für die Untersuchung in Anspruch genommene Tierarzt muss dem Bundesverband für praktische Tierärzte (BpT) angehören und an einer Fortbildung für Patellauntersuchungen teilgenommen haben.

Die Zucht mit PRTn, bei welchen Patellaluxation (PL) festgestellt wurde, ist verboten.

Auf Antrag kann der Vorstand ein Obergutachten durch einen vom BpT benannten Obergutachter zulassen. Der Antragsteller hat hierzu mit dem Antrag zu erklären, dass er das Obergutachten als verbindlich und endgültig anerkennt.




Untersuchung auf Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation und erbliche Katarakt:

Ab dem 01.01.2003 muss für alle PRT zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung (Deckakt) ein gültiger Untersuchungsbefund auf Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation (LL) und erbliche Katarakt beim Hauptzuchtwart vorliegen.

Ein Augenuntersuchungsbefund gilt als gültig, wenn die Untersuchung nach Vollendung des ersten Lebensjahres erfolgt ist und das Datum der Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurück liegt. Abweichend hiervon bleibt ein Augenuntersuchungsbefund, bei welchem die Untersuchung nach dem vollendeten sechsten Lebensjahr des Hundes erfolgt ist, lebenslang gültig.

Der vom Züchter/Halter/Eigentümer für die Untersuchung in Anspruch genommene Tierarzt muss Mitglied des „Dortmunder Kreises (DOK) - Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V.“ sein.

Die Zucht mit PRT, bei welchen Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation oder erbliche Katarakt festgestellt wurde, ist verboten.

Auf Antrag kann der Vorstand ein Obergutachten durch den DOK zulassen. Der Antragsteller hat hierzu mit dem Antrag zu erklären, dass er das Obergutachten als verbindlich und endgültig anerkennt.




Zuchteinsatz für Deckrüden des KfT:

Zukünftig können auch Deckrüden des Klub für Terrier (KfT) unter bestimmten Voraussetzungen die Zuchtzulassung im PRTCD erhalten.


Infos:
Zuchtbuchstelle
Andreas Heidenreich
Tel: (0 51 58) 99 20 02 0
Fax: (0 51 58) 99 20 02 1
zbst@prtcd.de




Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde:

Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1. Mai 2002 auf allen Zuchtschauen ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

  • Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
  • Rute kupiert nach dem 01.06.1998

 


(Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)

Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.