Parson Jack Russell Terrier Club Deutschland e.V.
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>> Verfahren zur Registrierung von Hunden, die nicht im Bereich eines FCI/VDH-Vereins gezüchtet worden sind

Damit ein Parson Russell Terrier an einem Wesenstest, jagdlichen Prüfungen usw. teilnehmen kann, benötigt er unbedingt einen VDH/FCI-anerkannten Abstammungsnachweis, z.B. vom PRTCD. Sollte er diesen nicht besitzen, ist nach einer positiven phänotypischen Beurteilung gegen Gebühr die nachträgliche Aufnahme in das Register (Anhang des Zuchtbuches) sowie die Ausstellung einer Registrierbescheinigung für Ihren Hund möglich.

 

Voraussetzung hierfür ist:


Der Hund muss tätowiert oder gechipt und mindestens 15 Monate alt sein.
Der Hund wird anlässlich einer ZZS oder Ausstellung des PRTCD einem VDH-Zuchtrichter vorgestellt und es erfolgt eine phänotypische Überprüfung des Hundes. (Dabei wird keine Formwertnote vergeben.)
Das positive Ergebnis wird dem Hauptzuchtwart übersandt. Nach Überweisung von 220,-- Euro auf das Konto des HZW wird für den Hund eine Registrierbescheinigung ausgestellt. Eine Eintragung von Vorfahren kann dabei gemäß VDH-Zuchtordnung nicht erfolgen.

Erst mit dieser Registrierbescheinigung kann der Hund an einem Wesenstest, VDH-Ausstellungen und/oder jagdlichen Prüfungen teilnehmen.

 

Achtung ! Eine Registrierbescheinigung ist keine Ahnentafel !!!

 

Sie ist ausschließlich eine Bescheinigung dafür, dass ein Hund entsprechend seines äußeren Erscheinungsbildes einer bestimmten Rasse zugeordnet werden kann.





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