 | Zur Zucht im PRTCD werden nur Hunde zugelassen, welche eine VDH (FCI) anerkannte Ahnentafel besitzen. (Besondere Regelungen sind in der aktuellen Zuchtordnung enthalten)
|  | Eine Zuchtzulassung im PRTCD setzt erfolgreiches Bestehen eines Wesenstests und eine Mindestformwertnote "gut" auf einer Zuchtschau des PRTCD voraus.
|  | Desweiteren müssen sie auf erbliche Augenkrankheiten und Patellaluxation untersucht werden.
|  | Einer der beiden Partner einer Verpaarung muss eine bestandene Bauprüfung vorweisen.
|  | JZ: Für die "jagdliche Zucht" müssen beide Elterntiere zusätzlich zur Bauprüfung eine weitere jagdliche Prüfung oder ein jagdliches Leistungszeichen und einen positiven Lautnachweis besitzen.
|  | LZB: Für die "jagdliche Leistungszucht mit Eintragung in das Leistungszuchtbuch" müssen beide Elterntiere die Bauprüfung und eine weitere Leistungsprüfung sowie einen auf einer Prüfung festgestellten Laut (sl,spl oder fl) vorweisen können.
|  | JLZ: Haben Rüde und Hündin die Voraussetzungen für die "jagdliche Leistungszucht" nach alter Zuchtordnung vor dem 1.Sept. 2010 erfüllt, WT, BP,JP, und ein positiver Laut, so behalten sie die Berechtigung zur "jagdlichen Leistungszucht". Allerdings werden diese Würfe nicht in das Leistungszuchtbuch eingetragen |

Für weitere Fragen steht Ihnen gern unser 
Hauptzuchtwart: Herr Dr. Manfred Buchte Zörbiger Straße 1 06369 Radegast Tel: (0 34 97 8) 30 70 9 E-Mail: hzw@prtcd.de 
zur Verfügung. 
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