Schussempfindlichkeit ist das Erschrecken vor dem Knall des Schusses. Dieses Erschrecken kann sich in verschiedenen Graden äußern. Ist nur eine allgemeine Einschüchterung erkennbar (Zusammenzucken, geduckte Haltung, Einklemmen der Rute), ohne dass der Hund sich in der Weiterarbeit stören lässt, so spricht man von “leichter Schussempfindlichkeit”.
Sucht er unter Zeichen der Ängstlichkeit Schutz bei seinem Führer, nimmt aber innerhalb einer Minute die Arbeit wieder auf, so wird das als (einfache) “Schussempfindlichkeit” bezeichnet.
Übersteigt die Dauer der Arbeitsverweigerung und des Beeindrucktseins diese Minute, so ist die Schussempfindlickeit “stark”. Die Grenzen für diese “starke Schussempfindlichkeit” sind eine und fünf Minuten. Währt die Arbeitsverweigerung länger als 5 Minuten, so wird der Hund einem schussscheuen gleichgesetzt.
Schussscheue ist gegeben, wenn der Prüfling statt des Schutzsuchens bei seinem Führer ausreißt und sich damit der Einwirkung seines Führers entzieht.
Nicht bewertbare Hunde (Krankheit, Haltungsfehler, etc.) werden bis zum folgenden Wesenstesttermin zurückgestellt.
Ein nicht bestandener Wesenstest kann einmal wiederholt werden. Ein zweimaliges Nichtbestehen bedeutet, den endgültigen Zuchtausschluss. Zurückziehen des Hundes während des WT wird als nicht bestanden gewertet. 
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