Deckakt
Bitte planen Sie Ihren Wurf rechtzeitig. Vor dem Deckakt beachten Sie bitte folgende Punkte: Sind Rüde und Hündin nicht zu eng verwandt, haben Hündin und Rüde die notwendigen Untersuchungen, sind diese auch aktuell?. Spätestens 3 Tage nach dem Deckakt muss der grüne Deckschein (bevorratet der Rüdenbesitzer, gibt es bei der Zuchtbuchstelle) bei der Zuchtbuchstelle eingegangen sein. Dem Deckschein ist immer eine Kopie der Ahnentafeln von Rüde und Hündin beizufügen, sowie eine Kopie der letzten Augenuntersuchung und evtl. Kopien der erst kurz vor dem Deckakt errungenen Titel. Sind mehr als eine Person auf der Ahnentafel als Eigentümer eingetragen, die keine Zwingergemeinschaft unterhalten, ist eine Zuchtrechtsübertragung beizufügen. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise für Zuchtrüden- bzw. Hündinnenbesitzer! Sollen einzelne oder alle Welpen kupiert werden, fordern Sie bitte jetzt schon das entsprechende Formular bei der Zuchtbuchstelle an.
Wurf
Unverzüglich nach dem Werfen ist der Zuchtbuchstelle die Wurfmeldung, die Sie von der Homepage herunterladen können, zuzusenden. Aus ihr müssen das Wurfdatum, der Name der Hündin und des Rüden, die tatsächliche Wurfstärke getrennt nach R/H, incl. tot geborener/verendeter Welpen, und die Zahl der tot geborenen/verendeten (R/H) hervorgehen.
Der Züchter bekommt von der Zuchtbuchstelle den Wurfmeldeschein und die Welpenzeichnungen zugesandt. Hier sind die Namen der Welpen, erst Rüden darunter die der Hündinnen, jeweils in alphabetischer Reihenfolge einzutragen. Bitte vermerken ob der Hund kupiert ist und die Farbe (w-s-b, w-b, w-s.). Bei der Wurfabnahme müssen die Welpen gechippt sein. Der Wurfmeldeschein ist innerhalb von 14 Tagen vollständig und gut lesbar ausgefüllt an die Zuchtbuchstelle zurück zu senden. Auf Grundlage dieses Formblattes werden die Ahnentafeln, bzw. Registrierbescheinigungen erstellt.
Wurfabnahme
Im Begleitschreiben zum Wurf-Meldeschein wird Ihnen Ihr zuständiger Zuchtwart mitgeteilt. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin (i.d.R nach vollendeter 8. Lebenswoche der Welpen) mit ihm. Vierzehn Tage vor der Wurfabnahmen muss die Wurfabnahmegebühr (36,00€/Welpe, ab Wurfdatum 01.06.2011 45,00€) überwiesen worden sein. In der 8.Woche müssen die Welpen durch den Tierarzt gegen „SHLP“ geimpft und gechipt worden sein. Zum Wurfabnahmetermin müssen die durch den Züchter ausgefüllten Welpenzeichnungen vorliegen. Im Rahmen der Wurfabnahme hat sich der Zuchtwart von der korrekten Unterbringung der Welpen und aller ansonsten gehaltenen Hunde zu überzeugen. Über die Anatomie der Welpen und die Gegebenheiten der Zuchtstätte fertigt der Zuchtwart ein Protokoll an. Eine Kopie der "AQnlage zum Wurfmeldeschein" (Ergebnis der Wurfabnahme) ist dem Rüdenbesitzer zu übergeben. Die Übergabe der Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen kann nur nach vollständiger Bezahlung der Wurfabnahmegebühren und jeglicher weiteren Außenstände erfolgen.
Abgabe der Welpen
Die Abgabe der Welpen darf erst nach erfolgter Wurfabnahme, frühestens jedoch nach Ablauf der 8 Lebenswoche erfolgen. Der Verkauf ist auf dem Formular ‚Verbleib der Welpen’ durch den Käufer zu dokumentieren. Der Züchter ist verpflichtet den Verkauf auf der Rückseite der Ahnentafel durch Eintragung des Eigentümers und Unterschrift zu dokumentieren. Dem Käufer ist eine Kopie der "Anlage zum Wurfmeldeschein" auszuhändigen. Sollte der Welpe vom Züchter zurückgenommen werden, muss der Züchter in der nachfolgenden Zeile wieder als Eigentümer eingetragen werden.
Beim Einsatz von Auslandsrüden ist zusätzlich zu beachten:
Mit dem Decksein ist mitzuschicken:
Die Kopie der Ahnentafel, sowie Kopien aller im Ausland notwendiger Weise erfolgten Untersuchungen (Patella, Augenuntersuchung auf Katarakt, Linsenluxation, PRA) und PLL-Ergebnis. Weiterhin ist ein Attest über den Zahnstatus und der Nachweis des DNA-Profils des Rüden beizufügen.
Sicherheitshalber kontaktieren Sie bitte vor dem Deckakt den HZW, nur so kann es hinterher nicht zu Problemen bei der Einhaltung der Zuchtordnung kommen

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