Es gehört zu den Pflichten, sich vor der Bedeckung von folgendem zu überzeugen:
- Sind sowohl Zuchtrüden- als auch Hündinnenbesitzer Mitglieder im PRTCD?
- Werden bei der vorgesehenen Bedeckung die vorgeschriebenen Höchstzahlen für Würfe/
Hündin, und Würfe/Zwinger sowie Anzahl der nach dem Deckrüden im laufenden
Kalenderjahr gefallenen Würfe eingehalten?
- Wie nahe sind Rüde und Hündin miteinander verwandt?
- Kann mindestens einer der beiden Zuchtpartner eine bestandene Bauprüfung vorweisen?
- Sind Rüde / Hündin zur Zucht zugelassen? (Bestandener Wesenstest und Mindestformwert
„gut“)
- Sind Rüde / Hündin vollzahnig? (Hat ein Zuchtpartner kein vollständiges Gebiss, darf er
nur mit einem vollzahnigen Partner gepaart werden. § 4.1.7 ZO)
- Hat die Hündin das Mindestalter von 15 Monaten erreicht?
- Hat die Hündin das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet?
- Können Rüde / Hündin die lt. § 4.6 ZO vorgeschriebene Augenuntersuchung vorweisen?
noch nicht vollendet?
Bitte beachten:
Eine AU, die nach dem vollendeten fünften Lebensjahr des Hundes erfolgt ist; bleibt diese lebenslang gültig und muss nicht mehr erneuert werden!
- Können Rüde / Hündin die vorgeschriebene, einmalige DNA-Analyse
vorweisen?
- Können Rüde / Hündin vorgeschriebene, einmalige Untersuchung auf
Patellaluxation vorweisen?
- Können Rüde/Hündin die ab dem 01.06.2011 vorgeschriebene PLL-Untersuchung vorweisen?
Auch Hunde, die sechs Jahre und älter sind, müssen eine gültige AU vorweisen können
Bei Nichteinhaltung der Zuchtbestimmungen kommen Zuchtstrafen lt.
unserer ZO § 12.1 zum Tragen. 
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