Untersuchung auf erbliche Katarakt, Progressive Retina Atrophie (PRA) und Linsenluxation

Ab dem 01.01.2003 muss für alle PRT zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung (Deckakt) ein gültiger Untersuchungsbefund auf Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation (LL) und erbliche Katarakt beim Hauptzuchtwart vorliegen.
Ein Augenuntersuchungsbefund gilt als gültig, wenn die Untersuchung nach Vollendung des ersten Lebensjahres erfolgt ist und das Datum der Untersuchung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Abweichend hiervon bleibt ein Augenuntersuchungsbefund, bei welchem die Untersuchung nach dem vollendeten fünften Lebensjahr des Hundes erfolgt ist, lebenslang gültig.
Der vom Züchter/Halter/Eigentümer für die Untersuchung in Anspruch genommene Tierarzt muss Mitglied des „Dortmunder Kreises (DOK) - Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V.“ sein.
Die Zucht mit PRT, bei welchen Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation oder erbliche Katarakt festgestellt wurde, ist verboten. 
 Untersuchung auf Patellaluxation

Seit 2004 muss für alle PRT zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung (Deckakt) ein gültiger Untersuchungsbefund auf Patellaluxation (PL) beim Hauptzuchtwart vorliegen.
Ein PL-Untersuchungsbefund gilt als gültig, wenn die Untersuchung nach Vollendung des ersten Lebensjahres erfolgt ist und auf dem VDH-Untersuchungsformular dokumentiert ist. Der PL-Untersuchungsbefund ist lebenslang gültig.
Der vom Züchter/Halter/Eigentümer für die Untersuchung in Anspruch genommene Tierarzt muss dem Bundesverband für praktische Tierärzte (BpT) angehören und an einer Fortbildung für Patellauntersuchungen teilgenommen haben.
Die Zucht mit PRTn, bei welchen Patellaluxation (PL) festgestellt wurde, ist verboten.
Die Untersuchungen dürfen nur Ärzte des BpT (Bundesverband Praktizierender Tierärzte) durchgeführt werden. 
 DNA-Analyse

Seit 2003 muss im PRTCD von allen Zuchthunden vor der Zuchtverwendung eine Blutprobe für eine DNA-Analyse entnommen und eine DNA-Analyse nach den Vorgaben des PRTCD veranlasst werden.
Ab sofort kann gleichzeitig mit dem angeforderten Formular die Untersuchung auf PLL veranlasst werden
Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Zuchtbuchstelle
Infos: Zuchtbuchstelle Andreas Heidenreich Tel: (0 51 58) 99 20 02 0 Fax: (0 51 58) 99 20 02 1 zbst@prtcd.de

 Untersuchung auf PLL

Für Hunde die bereits das Abstammungsgutachten haben (DNA-Test)
Gentest auf Primäre Linnsenluxation (PLL)
Ab dem 1.6.2011 benötigen alle PRT einen Gentest auf PLL
um in der Zucht eingesetzt zu werden. Dieser ist mit dem gleichen
Formular und der gleichen Blutprobe wie der Gentest zur Abstammung zu erlangen.
Hunde, für welche in den letzten 10 Jahren eine Blutprobe bei LABOKLIN eingesendet wurde, können von dieser Blutprobe getestet werden. Dazu ist das im Download stehende Formular zu verwenden.
M. Buchte
(HZW) 
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