Zu den Prüfungen werden nur solche PRT zugelassen, die in das Zuchtbuch des PRTCD eingetragen sind.
Außerdem können Hunde zugelassen werden, die eine FCI-Annerkannte, ausländisches Ahnentafel vorweisen können und in das Zuchtbuch des PRTCD übernommen worden sind.
Der Nachweis der Eintragung ist durch die Vorlage der bestätigten Registrierung / Abstammungs-nachweis zu erbringen.
Für den Hund ist nachzuweisen, dass ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener, rechtzeitiger und noch wirksamer Impfschutz besteht.
Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.
Der Führer eines Hundes muss den Besitz eines gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind. Die Genehmigung hierfür ist beim Obmann für Jagdgebrauch und Prüfungswesen vom Eigentümer des Hundes schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Jeder Führer ist für die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Die Nennungen mit zwei Fotokopien der aktuellen Ahnentafel und das Nenngeld müssen mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsleiter eingegangen sein.
- >>> NENNGELD ist REUEGELD <<<
Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einganges. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann beschränk t werden.
Krankheitsverdächtige Hunde sowie Hündinnen die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind, sind zurückzuweisen.

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