Seit 01.01.2016 besteht nur noch die Möglichkeit Ihren Zwingernamen "international" schützen zu lassen. Auch ist nur so ein dauerhafter Schutz Ihres Zwingernamens gewährleistet.
Sie senden den ausgefüllten Antrag auf Zwingerschutz (drei Zwingernamen zur Auswahl) mit dem Nachweis der Zahlung der Zwingerschutzgebühr einschließlich Zwingerabnahmegebühr in Höhe von 93,— € zuzüglich eines Stammbuches in Höhe von 15,– € auf das HZW-Konto.
Der Antrag auf Zwingerschutz ist ausgefüllt im Original an die Zuchtbuchstelle zu senden.
Bitte beachten Sie auch die Neuzüchter-Ordnung und informieren Sie sich in der Zucht-Ordnung des PRTCD besonders unter § 4 Zucht (4.1.1.)
Bitte beachten Sie, dass vom Eingang Ihres Zwingerschutzantrages bis zur Abnahme des Zwingers (Aufnahme der Zucht) ca. 6 Monate benötigt werden.
- Liste der Zuchtwarte
- Untersuchungen vor dem Zuchteinsatz
- Vom Deckakt zur Wurfabnahme
- Wichtige Hinweise für Zuchthündinnen- u. Dechrüdenbesitzer
- So melden Sie Ihren Zwinger an
- „Leistungs- und Ausstellungsbuch"
- Leistungsurkunde des KfT für jagdl. Prüfungen
- § 11 des Tierschutzgesetzes „gewerbsmäßige Hundezucht"
- Merkblatt für Zuchtschauleiter