Untersuchung auf erbliche Katarakt, Progressive Retina Atrophie (PRA), Primäre Linsenluxation (PLL), Spinocerebelläre Ataxie (SCA) und Late onset Ataxie (LOA)
Für alle PRT müssen zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung (Deckakt) ein gültiger Untersuchungsbefund laut gültiger Zuchtordnung des PRTCD auf Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation (LL) und erbliche Katarakt, sowie die Gen-Untersuchungen auf PLL, SCA und LOA beim Hauptzuchtwart vorliegen.
Ein Augenuntersuchungsbefund gilt als gültig, wenn die Untersuchung nach Vollendung des ersten Lebensjahres erfolgt ist und das Datum der Untersuchung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Abweichend hiervon bleibt ein Augenuntersuchungsbefund, bei welchem die Untersuchung nach dem vollendeten fünften Lebensjahr des Hundes erfolgt ist, lebenslang gültig.
Der vom Züchter/Halter/Eigentümer für die Untersuchung in Anspruch genommene Tierarzt muss Mitglied des „Dortmunder Kreises (DOK) – Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V." sein.
Die Zucht mit PRT, bei welchen Progressive Retina Atrophie (PRA), Linsenluxation oder erbliche Katarakt festgestellt wurde, ist verboten.
Link zur Homepage des Dortmunder Kreises: www.dok-vet.de
Untersuchung auf Patellaluxation (PL)
Für alle PRT muss zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung (Deckakt) ein gültiger Untersuchungsbefund auf Patellaluxation (PL) beim Hauptzuchtwart vorliegen.
Ein PL-Untersuchungsbefund gilt als gültig, wenn die Untersuchung nach Vollendung des ersten Lebensjahres erfolgt ist und auf dem VDH-Untersuchungsformular dokumentiert wurde. Der PL-Untersuchungsbefund ist lebenslang gültig.
Der vom Züchter/Halter/Eigentümer für die Untersuchung in Anspruch genommene Tierarzt muss dem Bundesverband für praktische Tierärzte (BpT) angehören und an einer Fortbildung für Patellauntersuchungen teilgenommen haben.
Die Zucht mit PRTn, bei welchen Patellaluxation (PL) festgestellt wurde, ist verboten.
Die Untersuchungen dürfen nur Ärzte des BpT (Bundesverband Praktizierender Tierärzte) durchgeführt werden.
Link zur Homepage des Bundesverbandes für Praktizierende Tierärzte: www.tieraerzteverband.de
DNA-Analyse, DNA-PLL sowie SCA und LOA
Seit 2003 muss im PRTCD von allen Zuchthunden vor der Zuchtverwendung eine Blutprobe für eine DNA-Analyse entnommen und eine DNA-Analyse mit Abstammungsnachweis nach den Vorgaben des PRTCD veranlasst werden.
Seit 01.06.2011 muss gleichzeitig mit dem angeforderten Formular die Untersuchung auf DNA-PLL und seit 01.03.2018 zusätzlich die Untersuchung auf DNA-SCA und DNA-LOA veranlasst werden.
Das hierfür zu verwendende Formular müssen Sie bei der Zuchtbuchstelle anfordern (gerne auch per E-Mail). Senden Sie bitte hierzu die Rückseite der Ahnentafel des zu untersuchenden Hundes zwingend mit.
E-Mail: zbst@prtcd.de
- Liste der Zuchtwarte
- Untersuchungen vor dem Zuchteinsatz
- Vom Deckakt zur Wurfabnahme
- Wichtige Hinweise für Zuchthündinnen- u. Deckrüdenbesitzer
- So melden Sie Ihren Zwinger an
- „Leistungs- und Ausstellungsbuch"
- Leistungsurkunde des KfT für jagdl. Prüfungen
- § 11 des Tierschutzgesetzes „gewerbsmäßige Hundezucht"
- Merkblatt für Zuchtschauleiter