Zuchtzulassung

Zur Zucht im PRTCD werden nur Hunde zugelassen, welche eine VDH (FCI) anerkannte Ahnentafel besitzen.

(Besondere Regelungen sind in der aktuellen Zucht-Ordnung enthalten)

Eine Zuchtzulassung im PRTCD setzt erfolgreiches Bestehen eines Wesenstestes und mindestens die Formwertnote "sehr gut" auf einer Zuchtschau des PRTCD voraus.

Desweiteren müssen sie auf erbliche Augenkrankheiten, Patellaluxation untersucht werden, sowie ein DNA-Abstammungsgutachten und einen PLL-, SCA- und LOA-Gentest vorweisen können.

Einer der beiden Partner einer Verpaarung muss eine bestandene Bauprüfung bzw. das Saujager-Gatter (in der Zeit vom 18.03.2014 bis einschließlich dem 30.06.2019) und eine positive Lautfeststellung im Zuge einer Prüfung des PRTCD oder JGHV vorweisen.

JZ: Für die "jagdliche Zucht" müssen beide Elterntiere zusätzlich zur Bauprüfung oder Saujager Gatter (in der Zeit vom 18.03.2014 bis einschließlich dem 30.06.2019) eine weitere jagdliche Prüfung oder ein jagdliches Leistungszeichen und eine positive Lautfeststellung im Zuge einer Prüfung des PRTCD oder JGHV eingetragen hat.

LZB: Für die "jagdliche Leistungszucht mit Eintragung in das Leistungszuchtbuch" müssen beide Elterntiere die Bauprüfung oder Saujager Gatter (in der Zeit vom 18.03.2014 bis einschließlich dem 30.06.2019) und eine weitere Leistungsprüfung sowie einen positiven Lautnachweis spl, sl oder fl auf einer Prüfung des PRTCD bzw. JGHV nachweisen können.

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